Fernstudium: Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

Fernstudium: Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

Viele Menschen verspüren erst nach jahrelanger Berufstätigkeit den Wunsch, zu studieren und einen akademischen Grad zu erwerben. Die Rückkehr an eine Präsenzuniversität kommt für die meisten Interessenten jedoch nicht infrage, da sie ihren Beruf und das damit verbundene Einkommen nicht aufgeben möchten. Die beste Lösung ist in diesem Fall ein Fernstudium, das mit nur wenigen Präsenzterminen auskommt. Die Studierenden haben die Möglichkeit, sich ihre Zeit weitgehend selbst einzuteilen und das Studium auf diese Weise optimal an ihre berufliche Tätigkeit anzupassen.

Welche Vorteile bietet ein Fernstudium?

Der größte Vorzug und das Hauptmotiv für die Teilnahme an einem Fernstudium ist die große zeitliche Flexibilität, die das Studieren auch neben dem Beruf oder der Familie ermöglicht. Die Studenten und Studentinnen lernen eigenständig von zu Hause aus und entscheiden selbst über ihr tägliches Lernpensum. Ihr Verdienst bleibt ihnen erhalten, wodurch die finanzielle Belastung durch die Hochschulausbildung geringer ausfällt. Zudem erlauben Fernstudiengänge auch Interessenten aus ländlichen Gegenden den Erwerb eines akademischen Grades, in deren Reichweite sich keine Präsenzuniversität befindet.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Die Kosten für Fernstudiengänge sind häufig sehr hoch. Bei einigen Studiengängen können sich die Gebühren an privaten Fernhochschulen auf durchschnittlich 10.000 bis 15.000 Euro belaufen. Durch das Gehalt aus der hauptberuflichen Tätigkeit lässt sich zwar ein Teil der Aufwendungen kompensieren, es stehen jedoch noch weitere Fördermöglichkeiten zur Auswahl.

Den Arbeitgeber an den Kosten beteiligen

Ein Fernstudium nützt nicht nur dem Studierenden, sondern auch seinem Arbeitgeber. Da das erworbene Wissen in der Regel auch dem Unternehmen zugutekommt, unterstützen viele Arbeitgeber ihre Mitarbeiter durch eine zumindest teilweise Übernahme der Ausgaben. Die Kostenbeteiligung gibt es jedoch für gewöhnlich nicht ohne Gegenleistung. Diese besteht üblicherweise in einer zusätzlichen vertraglichen Vereinbarung, laut welcher der geförderte Arbeitnehmer nach Abschluss des Studiums noch für einige Jahre in der Firma bleiben muss.

BAföG

Vollzeitvarianten von Fernstudiengängen sind meist BAföG-förderfähig. Die staatliche Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz richtet sich gemeinhin an Studierende, die mit ihrer Hochschulausbildung vor ihrem 30. Geburtstag begonnen haben. Für diese Altersgrenze gibt es jedoch Ausnahmen, beispielsweise für Bewerber, die vor dem Studium Kinder erzogen oder ihr (Fach-)Abitur nachgeholt haben oder ohne (Fach-)Abitur studieren möchten. Die Höhe des BAföG hängt vom Einkommen ab. Zudem ist die Förderung teilweise zurückzuzahlen.

Stipendienprogramme

Stipendien werden von zahlreichen staatlich geförderten und privaten Institutionen angeboten. Die Voraussetzungen für die Vergabe dieser Studienbeihilfen variieren jedoch sehr stark. Ob ein Fernstudium finanziert wird, ist im Einzelfall zu prüfen. Zu den wichtigsten Förderwerken in Deutschland zählen:

die Studienstiftung des deutschen Volkes

das Bundesministerium für Bildung und Forschung

die Friedrich-Ebert-Stiftung

die Konrad-Adenauer-Stiftung

der Stifterverband für die Deutsche Wirtschaft

Für studierwillige Berufstätige sind vor allem das Weiterbildungs- und das Aufstiegsstipendium interessant, die von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) vergeben werden.

Vom Aufstiegsstipendium profitieren insbesondere Berufserfahrene, die ein akademisches Erststudium, z. B. ein Bachelor-Fernstudium, aufnehmen wollen. Es fördert sowohl das Vollzeitstudium als auch berufsbegleitende Studiengänge, letztere mit einem Betrag von 2.000 Euro pro Jahr. Berufsbegleitende Studiengänge begünstigt auch das Weiterbildungsstipendium, bei dem der Maximalbetrag bei 6.000 Euro liegt. Darüber hinaus bieten einige Fernhochschulen eigene Stipendienprogramme an.

Bildungsgutschein nach SGB III

Mit dem Bildungsgutschein werden Arbeitslose und Arbeitsuchende gefördert, wenn das Fernstudium ihre beruflichen Chancen verbessert und der Fernstudiengang von der Agentur für Arbeit als förderungsfähig anerkannt wird. Ist dies der Fall, übernimmt der Staat sämtliche Studienkosten inklusive der Nebenkosten.

Studienkredite

Kommen die genannten Möglichkeiten nicht infrage, ist unter Umständen ein Studienkredit die geeignete Lösung. Oftmals bieten diese von den Banken und Sparkassen angebotenen Darlehen günstigere Konditionen als die regulären Kreditangebote der Institute. Im Vergleich zu staatlichen Darlehensangeboten sind sie jedoch insgesamt unattraktiver, da sich eine Sondertilgung häufig nur über zusätzliche Kosten realisieren lässt.

Einige Fernunis offerieren ihren Studierenden eigene Kreditangebote. Hierbei handelt es sich aber meist um vom Bildungsträger vermittelte Studienkredite vom Geldmarkt. Als günstiger erwiesen haben sich die zinslose Stundung der Studiengebühren oder Zahlpausen, die von manchen Hochschulen ebenfalls angeboten werden.

Steuerliche Absetzbarkeit

Handelt es sich um ein Erststudium, lassen sich bis zu 4.000 Euro im Jahr als sogenannte Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Erhält der Studierende formale Unterstützung durch seinen Arbeitgeber, etwa durch eine Bescheinigung, dass die Ausbildung wichtig für die Ausübung der beruflichen Tätigkeit ist, können, die Studiengebühren unter Umständen auch als Werbungskosten in voller Höhe abgesetzt werden.

Unbegrenzt als Werbungskosten absetzbar sind die Kosten für ein Zweitstudium, zum Beispiel ein Master Fernstudium. Dies schließt neben den Gebühren auch sämtliche im Zusammenhang mit dem Studium auftretenden Belastungen wie Fahrtkosten und Bücherkosten ein.