Weiterbildung von A – Z

Weiterbildung von A – Z

In der nachfolgenden Liste haben wir noch einmal die wichtigsten Begriffe rund um das Thema Weiterbildung von A bis Z zusammengefasst. Navigieren Sie sich dazu bequem über die einzelnen Buchstaben.

A| B|C|D| E| F|G|H|I|J|K |L|M| N|O| P|Q| R|S|T|U|V|W|X|Y|Z

AKAD

Verbund von Privatschulen, die berufsbegleitende Aus- und Weiterbildungen für Erwachsene anbieten (→ Wissenschaftliche Hochschule Lahr, Hochschulen Leipzig, Pinneberg, Stuttgart). Gegründet 1956 in der Schweiz (Hauptsitz: Zürich), seit 1959 auch in Deutschland (Zentrale: Stuttgart). Über 52.000 Absolventen seit Gründung. Schwerpunkte: Banken und Finanzwesen, Sprachen, Weiterbildungsangebote für Firmenkunden (knapp 200 Kooperationen). Abschlüsse: Bachelor, Master, MBA, Diplom, Promotion.

ACQUIN

Kurz für: Akkreditierungs-, Certifizierungs- und Qualitätssicherungs-Institut. Eingetragener gemeinnütziger Verein. Zu seinen Mitgliedern zählen neben über 120 Hochschulen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Ungarn und den US A sowie wissenschaftsnahe Berufs- und Fachverbände. Das Institut akkreditiert hochschulartenübergreifend Bachelor– und Masterstudiengängen. Ziel: Eine hohe Qualität der Studienangebote und die Attraktivität für ausländischer Studierende sicherzustellen sowie die Vergleichbarkeit akademischer Abschlüsse zu fördern. Leitlinien der ACQUIN sind Wissenschaftsfreiheit und Hochschulautonomie.

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

kurz: AFBG – auch: „Meister-BaföG“ – unterstützt mit finanziellen Mitteln die berufliche Aufstiegsfortbildung von Handwerkern und anderen Fachkräften (seit 2009 auch Altenpflegekräfte und Erzieher). Ziel ist die Qualifikation für eine Aufgabe mit einem größerem Verantwortungsbereich bzw. mit einer höheren Vergütung und die Erleichterung von Existenzgründungen. Anspruchsberechtigt sind per Gesetz auch Personen, die bereits eine Aufstiegsförderung selbst finanziert haben oder anderweitig unterstützt wurden. Voraussetzung: Abschluss einer Erstausbildung oder ein vergleichbarer Berufsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der jeweiligen Lebenssituation (Familienstand, Kinderzahl, eigenes Einkommen und Einkommen des Ehegatten), dem Verhältnis zwischen Darlehen und Zuschuss sowie der Förderung der Lehrgangsgebühren.

AZWV

kurz für: Anerkennungs- und ZulassungsVerordnung Weiterbildung. Die AZWV regelt die Anerkennung (Akkreditierung) von Fachkundigen Stellen (FKS) und die Zulassung (Zertifizierung) von Bildungsträgern und Bildungsmaßnahmen. Die von den Agenturen für Arbeit bzw. den Arbeitsgemeinschaften für Grundsicherung (ARGE) herausgegebenen Bildungsgutscheine können nur bei den so zertifizierten Bildungsträgern und -maßnahmen eingelöst werden. Die so ausgezeichneten Institute verbürgen sich dadurch u.a. für ein kundenorientiertes Leitbild, die Berücksichtigung arbeitsmarktlicher Entwicklungen bei Konzeption und Durchführung von Bildungsmaßnahmen und standardisierte Lehr- und Lernzielen sowie die Zusammenarbeit mit externen Fachkräften zur Qualitätsentwicklung. Die Akkreditierung der FKS nimmt die Bundesagentur für Arbeit wahr.

Bildungsabschluss ohne Ausbildung

Eine Kammerprüfung kann auch ohne Berufsausbildung stattfinden: Unter bestimmten Umständen können Sie zur Prüfung zugelassen werden, ohne in einem Ausbildungsverhältnis gestanden zu haben.

Bildungsschecks

Instrumente zur Weiterbildung von Beschäftigten kleinerer und mittlerer Betriebe (bis zu 250 Mitarbeiter) in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen (Hessen und Rheinland-Pfalz → Qualifizierungs-Schecks). Übernahme von 50 bzw. 70 % der Seminarkosten, höchstens aber 500,- Euro. Ausgegeben von Kammern, Wirtschaftsförderungen, Volkshochschulen und Weiterbildungsnetzwerken

Bachelor

International anerkannter Studienabschluss. Im Rahmen des sog. „Bologna-Prozesses“ in vielen Ländern Europas eingeführt, um vergleichbare Hochschulausbildungen und -abschlüsse zu schaffen. Im zeitlichen Umfang entsprechend dem Grundstudium bisheriger Magister- und Diplom-Studiengänge (vier bis sechs Semester). Ziel ist die Senkung des Altersdurchschnitts von akademischen Berufsanfängern. Möglich ist das Studium eines Faches ebenso wie zweier Fächer (abhängig von der Hochschule, zwei Hauptfächer oder ein Hauptfach mit einem oder zwei Nebenfächern). Man unterscheidet die Abschlüsse nach Fachrichtungen: Bachelor of Arts (B. A.; Geistes- und Kulturwissenschaften),  Bachelor of Science (B. Sc.; Natur), Bachelor Of Engineering (Ingenieurswissenschaften) und Bachelor Of Laws (LL.B., Wirtschaftsrecht). Auch als Qualifikationsnachweis für ein anschließendes Masterstudium verwendbar.

Berufsakademie

kurz: BA, ist eine Studieneinrichtung des Weiterbildungsbereiches (d.h. nach Schulabschluss und Erstausbildung). Im Mittelpunkt des Studiums steht der starke Praxisbezug. Im sog. „dualen System“ wird die theoretische Ausbildung (an der Berufsakademie) mit der praktischen Ausbildung (in einem Unternehmen) verknüpft. Theorie- und Praxisphasen wechseln in der Regel im Rhythmus von etwa drei Monaten wechseln. Voraussetzung ist das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife sowie ein Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen über die Ausbildung in Zusammenarbeit mit der Berufsakademie. Die Ausbildungsbetriebe müssen sich unter anderem personell und sachlich eignen, die vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte zu vermitteln. Im Unterschied zur Hochschule spezialisiert sich der Auszubildende an einer BA frühzeitig. Akademische Grade werden daher nicht vergeben. Die Abschlüsse werden als „staatliche Bezeichnungen“ vergeben.

Berufsbegleitendes Lernen

Möglichkeit der Weiterbildung neben dem eigentlichen Arbeit, bspw. durch das Erlernen einer neuen Sprache oder Vertiefen von Fachkenntnissen oder das Belegen von Hobbykursen an einem Fernlehr-Institut, Volkshochschule etc. Berufsbegleitendes Lernen kann, muss aber nicht zwangsläufig mit einem Abschluss enden. Der Nutzen für den Lernenden liegt neben der Entwicklung der eigenen Persönlichkeit auch in der Qualifikation für höher dotierte Positionen. Häufig unterstützen Arbeitgeber solche Maßnahmen finanziell, da sie ebenfalls von kompetenteren Arbeitnehmern profitieren. >> Möglichkeiten der Erwachsenenbildung

Berufsförderungsdienst

kurz: BFD, der Bundeswehr ist zuständig für die schulische und berufliche Bildung der Soldatinnen und Soldaten. Seine Aufgabe ist es, die ausscheidenden Soldaten auf Zeit (SaZ) erfolgreich in einen Zivilberuf einzugliedern und ihnen die Chance zu einem beruflichen und sozialen Aufstieg mit auf den Weg zu geben. Grundlage des Angebotes des BFD ist das Soldatenversorgungsgesetz (SVG). Es stellt allen Soldaten auf Zeit (SaZ), Berufsoffizieren im fliegerischen Dienst mit besonderer Altersgrenze (BO 41), Grundwehrdienstleistenden und freiwillig zusätzlich Wehrdienstleistenden (FWDL) eine je nach Dauer der Dienstzeitverpflichtung unterschiedlich breite Palette an Leistungen zur Verfügung, die systematisch aufeinander aufbauen.

Bildungsgutschein

Das wichtigste Instrument der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung beruflicher Weiterbildung. Arbeitslose, aber auch Arbeitnehmer, denen die Kündigung droht oder deren Arbeitsvertrag ausläuft, kann die Kosten für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung zu 100% erstattet werden. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme ist für die Weiterbildungsförderung nach § 85 SGB II zugelassen ist. Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildungsmaßnahme entstehen, werden nach Prüfung durch die Arbeitsagentur übernommen. Dazu zählen Lehrgangs- und Fahrtkosten, Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung von Kindern.

Bildungsprämien

Initiative der Bundesregierung, um Weiterbildungs-Willige bei der Finanzierung ihrer Fortbildung zu unterstützen. Drei-Komponenten-Programm, bestehend aus:  a) Prämiengutschein (seit  Dezember 2008), b) Weiterbildungssparen (seit Dezember 2009), c) Weiterbildungsdarlehen (bislang nicht verfügbar, Stand: Mai 2010).

Bildungsreise

auch: Kulturtourimus. Ortsveränderung des Menschen, in dessen Mittelpunkt der Entwicklungsprozess steht, um seine geistigen, kulturellen und lebenspraktischen Fähigkeiten sowie seine personalen und sozialen Kompetenzen zu erweitern. Oft in Verbindung mit dem Besuch kultureller Veranstaltungen und / oder spezieller Kurse. Beispiele: Konzertreisen, Pilgerreisen, Studienreisen, Sprachreisen, Bildungsurlaub usw.

Bildungsurlaub

auch: Bildungsfreistellung. Form des Urlaubs, die der beruflichen oder politischen Weiterbildung dient. In zwölf Bundesländern ist Bildungsurlaub gesetzlich verankert (jedoch nicht in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen). Alle diese Landesgesetze gehen von einer bezahlten Freistellung von fünf Arbeitstagen pro Jahr aus (außer Saarland). Der Fokus der Nutzung liegt auf berufsnahen Angeboten. Voraussetzung für die Bewilligung ist die Akkreditierung des Angebots als berufsbildende Maßnahme.

Blended Learning

auch: Hybrides Lernen oder DistancE-Learning. Lehr-/Lernkonzept, das Präsenzveranstaltungen und virtuelles Lernen (E-Learning) auf der Basis neuer Informations- und Kommunikationsmedien didaktisch sinnvoll miteinander verknüpft: Der Teilnehmer erhält regelmäßig alle erforderlichen Studienunterlagen zur Bearbeitung nach Hause geschickt und sendet die gelösten Einsendeaufgaben (per E-Mail, Fax oder Post) an die Fernakademie zurück. Für die Korrektur, Hilfestellung und Studienberatung ist ein persönlicher Tutor zuständig. Der Austausch mit anderen Studierenden und den Tutoren findet im Online-Studienzentrum statt und in Präsenztreffen werden bspw. Versuchsreihen, Projektarbeiten und dergleichen durchgeführt.

Bundesverband für Sekretariat und Büromanagement

kurz: bSb, ist ein deutscher Berufsverband für Büroverwaltung. Ziel ist des Verbandes ist es, die wirtschaftliche, soziale und rechtliche Stellung der Beschäftigten im Sekretariat bzw. Büromanagement zu schützen, ihre Arbeit und Weiterbildung sowie den Erfahrungsaustausch zu unterstützen und ihre Interessen zu vertreten. Die Arbeit des bSb umfasst unter anderem die Beratung der Mitglieder in berufsrelevanten Angelegenheiten sowie die Erarbeitung von Stoffplänen und Prüfungsordnungen für Aus- und Fortbildungslehrgänge im Bereich Sekretariat und Büromanagement, die an vom bSb anerkannten Bildungseinrichtungen (Weiterbildungsinstitut) durchgeführt werden und die Ausstellung der Zeugnisse und Diplome durch den bSb.

Bundesagentur für Arbeit

ehemals: Bundesanstalt für Arbeit. Die Dienststellen der Bundesagentur (BA) auf regionaler Ebene heißen Regionaldirektionen, auf lokaler Ebene Agenturen für Arbeit. Die BA ist der Verwaltungsträger der deutschen Arbeitslosenversicherung. Sie erbringt die Sozialleistungen am Arbeitsmarkt, insbesondere Leistungen der Arbeitsvermittlung und -förderung sowie finanzielle Entgeltersatzleistungen, z. B. das Arbeitslosengeld. Sie ist eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und Anstaltscharakter. Die BA unterliegt der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der Sitz der BA ist Nürnberg. Mit etwa 113.000 Mitarbeitern die größte Behörde in Deutschland und einer der größten Arbeitgeber des Bundes. Zu den Hauptaufgaben der BA zählen Arbeitsvermittlung, Arbeitsmarkt- und Berufsberatung. Sie ist zuständig für die Zahlung von Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosen-, Insolvenz-, Kurzarbeiter- und Saison-Kurzarbeitergeld), erbringt Leistungen zur aktiven Arbeitsförderung (u.a. Weiterbildung, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Lohnkosten und Existenzgründer-Zuschüsse), die Berufsausbildung (u.a. berufsvorbeitende Bildungsmaßnahmen, Berufsausbildungsbeihilfe) und sonstige Zwecke (Kindergeld, Rehabilitationsleistungen, Arbeitserlaubnisse etc.). Außerdem ist die BA bei der Umsetzung des SGB II verantwortlich für Leistungen des SGB II (Arbeitslosengeld II).

Bundeswehrermäßigung

Der Berufsförderungsdienst (BFD) unterstützt die Fortbildungsvorhaben von Grundwehrdienstleistenden und Soldaten auf Zeit finanziell. Das gilt für Erst- und Zweitausbildungen und vorberufsspezifische Weiterbildungen ebenso wie für Schulabschlüsse und Fremdsprachen, Wirtschafts- und Technik-Lehrgänge, aber auch Kurse zur Verbesserung der Allgemeinbildung. Einige Institute bieten für Grundwehrdienstleistende und Soldaten auf Zeit Rabatte auf Kursgebühren von 10 bis 15 % an. Nach Bewilligung des Förderantrags durch den BFD besteht darüber hinaus die Möglichkeit zur 100%igen Erstattung der Studiengebühren, hinzu kommen Kommunikations- Pauschalen für Porto, Telefonkosten, Fahrkosten etc.

Diplom

Studienabschluss, zu erlangen entweder an einer Universität (Uni), Fachhochschule (FH) oder Berufsakademie. Besonders verbreitet in den Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Sozialwissenschaften. Voraussetzung zur Aufnahme eines Diplom-Studienganges ist die Fachhochschulreife.Die voran schreitende Umstellung auf Bachelor und MasterStudienabschlüsse seit dem Sommersemester 2005 lässt die Anzahl der herkömmlichen Diplom-Studiengänge jedoch zurück gehen.

Dissertation

kurz: Diss. oder Doktorarbeit, abgeleitet von „dissertatio“ (dt.: „Auseinandersetzung“, „Erörterung“ oder „ausführliche Besprechung“). Die D. ist eine wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung eines Doktorgrades an einer Universität oder einer Hochschule mit Promotionsrecht. Zur Promotion ist neben der Veröffentlichung der Dissertation eine mündliche Prüfung notwendig. Die D. ist der wichtigste Leistungsbestandteil des Promotionsverfahrens, zu dem im Regelfall eine eingehende mündliche Prüfung gehört (Rigorosum, Defensio oder Disputation). Erst wenn der Kandidat allen Anforderungen des Promotionsverfahrens genügt hat, kann dieses erfolgreich abgeschlossen und der Doktorgrad von der Fakultät verliehen werden.

A| B|C|D| E| F|G|H|I|J|K |L|M| N|O| P|Q| R|S|T|U|V|W|X|Y|Z

E-Learning

deutsch: „elektronisches Lernen“. Verfahren, bei dem mit Hilfe elektronischer und/oder digitaler Medien dem Lernenden Inhalte für die Präsentation und Distribution von Materialien und zur Unterstützung der Kommunikation vermittelt werden. Zu den verwendeten Medien zählen neben dem Computer und integrierten Video- und Audio-Player-Programmen auch Print- und Hörbücher, E-Books und Electures (online gehaltene Vorlesungen). Zu den beliebtesten Lernprogrammen zählen Sprachen und wirtschaftliche Angebote.

Euro-FH

kurz für: Europäische Fernhochschule Hamburg. Privates Weiterbildungs-Institut, genutzt vor allem von Berufstätigen zur nebenberuflichen Qualifikation. Drei Fach-Abteilungen: a) Business School (u.a. Betriebswirtschaft und Management, Marketing, Controlling, Investition und Finanzierung, Personal und Organisation), b) Logistics School (Beschaffung, Produktion, Distribution und Entsorgung in der Logistik), c) Law School (u.a. Arbeitsrecht, Finanzrecht, Internationales Wirtschaftsrecht, Unternehmensrecht). Abschlüsse: Bachelor of Arts (B.A.), Diplom-Kaufmann / Diplom-Kauffrau, Bachelor of Laws (LL.B.), Bachelor of Science (B.Sc.), Master of Business Administration (MBA). Außerdem: Zertifikatskurse auf Hochschulniveau in den Bereichen Wirtschaft, Recht und Sprachen an. Schwesterfirmen sind die Fernakademie für Erwachsenenbildung (FEB) und das Institut für Lernsysteme (ILS).

FEB

kurz für: Fernakademie für Erwachsenenbildung. Mehr als 170 Lehrgänge unterhalb des Hochschulniveaus. Das FEB vereint drei Fachakademien: a) Fernakademie für Wirtschaft und Management (BWL, Marketing, Rechnungswesen, Finanzen, Management, Wirtschafts-Sprachen, Soft Skills, EDV), b) Fernakademie für Allgemeinbildung, Medien & Gesundheit (Schulabschlüsse, Sprachen, Literatur & Medien, Kreativität, Gesundheit), c) Fernakademie für Technik & IT (Technik, Anwendungsprogramme, Netzwerke, Programmierung, Multimedia, Büro-Organisation). Abschlüsse: akademieinterne, öffentlich-rechtliche (IHK, Handwerkskammern, Bundesverband für Sekretariat und Büromanagement [bSb], Deutscher Direktmarketing Verband [DDV], TÜV Rheinland), staatliche Abschlüsse und Schulabschlüsse. Eines der Schwester-Institute des Instituts für Lernsysteme (ILS) und gehört seit 1997 zu den Unternehmen der Klett-Gruppe.

Fernlehrinstitute

Kommmerzielle Anbieter von (nebenberuflichen) Weiterbildungsangeboten. Abschlüsse unterhalb und auf Hochschulebene (s. Fernkurs, Fernstudium).

Fernkurs / Fernlehrgang

Veranstaltung auf der tertiären Bildungsstufe, d.h. im Lebenslauf zeitlich nach bzw. neben Beruf, Erst-Ausbildung oder Studium mit dem Ziel der persönlichen Weiterentwicklung oder Herausbildung bzw. Vertiefung beruflicher Einzelkompetenzen. Im Gegensatz zu Präsenzveranstaltungen (VHS-Kurse) verlaufen Fernkurse mit Hilfe von elektronischen Medien (E-Learning) oder kombinieren beide Komponenten (Blended Learning). In Deutschland möglich bei ILS, SGD, FEB und HAF.

Fernstudium

Mehrsemestriges Fortbildungs-Vorhaben zur Erlangung eines universitären Abschlusses (Bachelor, Master, MBA). Im Gegensatz zum reinen Präsenz-Studium an einer Hochschule lernt der Studierende mittels elektronischer Medien (E-Learning), häufig kombiniert mit Präsenzphasen an der ausrichtenden Fernakademie (Blended Learning).

Fernuniversität / Fernakademie / Fernhochschule

Staatliche oder kommerzielle Institute zur Erlangung eines universitären Abschlusses (Bachelor, Master, MBA). In Deutschland möglich u.a. bei AKAD, IWW, WBH, WHL (s. Fernkurs, Fernstudium).

Förderprogramme der Bundesländer

s. Bildungsschecks / Qualifizierungsschecks bzw. hier: Förderprogramme der Bundesländer

Hochschulzertifikat

Paraakademischer Abschluss. Möglichkeit der Aneignung von Hochschulwissen, ohne ein Vollzeit-Studium zu absolvieren. Um ein Hz. zu erwerben, genügen die Allgemeine oder Fach-Hochschulreife. Häufig umgesetzt in einem fachlichen Grundkurs mit Zusatzmodulen. Nebenberufliche Qualifikation und Möglichkeit der Anrechnung auf ein späteres Studium

IHK

kurz für: Industrie- und Handelskammer. Die IHK ist ein Verbund berufsständischer Körperschaften des öffentlichen Rechts, bestehend aus Unternehmen einer Region. Mit Ausnahme reiner Handwerksunternehmen, Landwirtschaften und Freiberufler, die nicht ins Handelsregister eingetragen sind, gehören ihnen alle Gewerbetreibenden und Unternehmen per Gesetz an. Die 80 IHK in Deutschland übernehmen Aufgaben der Selbstverwaltung der regionalen Wirtschaft. Zu ihren Arbeitsbereichen gehören die Förderung der gewerblichen Wirtschaft, Beratung für die Mitgliedsunternehmen, öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen, Überwachung und Förderung der kaufmännischen und gewerblichen Berufsbildung, Durchführung von Fort- und Weiterbildungen mit anerkannten IHK-Abschlüssen.

IHK-Abschluss

Zu den durch das Berufsbildungsgesetz zugewiesenen Kernaufgaben der Industrie- und Handelskammern (IHK) gehört u.a. die Aus- und Weiterbildung, d.h. Beratung, Durchführung von Weiterbildungen und Prüfungen, Entwicklung von Aus- und Weiterbildungskonzepten. Eine Möglichkeit, sich auf IHK-Prüfungen vorzubereiten, ist das Absolvieren eines staatlich zugelassenen Fernlehrgangs. Diese Fernlehrgänge werden mit einem Zeugnis beendet, das als Nachweis einer ordnungsgemäßen Prüfungsvorbereitung von der IHK anerkannt wird.

ILS

kurz für: Institut für Lernsysteme. Anbieter von nebenberuflicher Weiterbildung für Erwachsene. Gegründet 1977, Zentrale: Hamburg. Rund 250 Lehrgänge unterhalb der Hochschulebene. Angebot: Schulabschlüsse, Fremdsprachen, Werbung, Kreativität, Gesundheit, Kaufmännisches Wissen, Informatik, Technik. Methode: Blended Learning. Abschlüsse: Vorbereitung auf externe Prüfungen (u.a. Schulabschlüsse) sowie Prüfungen vor Kammern und Verbänden (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, TÜV Rheinland oder  Bundesverband für Sekretariat und Büromanagement) sowie institutsinterne Abschlüsse nach erfolgreicher Bearbeitung aller Einsendeaufgaben und gegebenenfalls erfolgreicher Teilnahme an einem ergänzenden Präsenzseminar. Das ILS ist ein Unternehmen der Klett-Gruppe. Schwesterunternehmen: Die Fernakademie für Erwachsenenbildung (FEB) und die Europäische Fernhochschule Hamburg (Euro-FH).

Kindergeld

Grundsätzlich erhält Kindergeld, wer seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat. Daneben erhält Kindergeld, wer zwar im Ausland wohnt, in Deutschland aber unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Als Kinder zählen mit dem Antragsteller im ersten Grad verwandte Kinder (auch adoptierte Kinder), Kinder des Ehegatten sowie Enkelkinder, wenn der Antragsteller diese in seinen Haushalt aufgenommen hat. Ebenfalls als Kinder zählen Pflegekinder, soweit der Antragsteller mit diesen durch eine auf Dauer angelegte familienähnliche Beziehung verbunden ist. Einen Anspruch auf Kindergeld haben grundsätzlich die Eltern, nicht aber die Kinder selbst. Eine Ausnahme hiervon bilden Vollwaisen oder wenn Aufenthalt der Eltern unbekannt ist. Höhe: 184 Euro ab dem 01.01.2010 für das erste und zweite, 190 Euro für das Dritte und 215 Euro ab dem vierten Kind.  Antrag: Schriftlich bei der Familienkasse (→ Bundesagentur für Arbeit). Ein Anspruch besteht grundsätzlich für jeden Monat, in dem die Anspruchsvoraussetzungen für mindestens einen Tag vorgelegen haben. Der Anspruch entfällt weiterhin grundsätzlich dann, wenn das Kind ein Einkommen von mehr als 8.004 Euro pro Jahr hat. Dauer: Mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes gezahlt; verlängert bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, wenn sich das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung bzw. im Studium befindet. Wehr- oder Zivildienst verlängert den Anspruchszeitraum entsprechend. Gilt auch für Studiengänge und Abiturkurse im Fernlehr-Verfahren.

Magister

dt.: „Meister“. Akademischer Grad, abgekürzt M.A. (Magister Artium), nach Abschluss eines geistes- bzw. sozialwissenschaflichen Studienganges. Gesamt-Regelstudienzeit von acht bis zehn Semestern. Anzahl der M.A.-Studiengänge im Zuge des Bologna-Prozesses seit Sommersemester 2005 rückläufig bis zum Aufgehen in Bachelor– und Master-Studiengänge. Ziel: Anpassung an internationale Studienstandards, höhere Praxisrelevanz des Studiums (Bachelor) mit optionaler wissenschaftlicher Vertiefung bzw. Erweiterung in einem weiteren Fach (Master).

Master

dt.: „Meister“. Seit 2005. Akademischer Grad nach Abschluss eines wissenschaftlich orientierten Studienganges. Vorausssetzung: Erfolgreicher Abschluss eines Bachelor-Studiengangs, entweder im selben  oder in einem anderen Fach (konsekutiver bzw. nicht-konsekutiver Master-Grad). Der erfolgreiche Abschluss eines Master-Studiengangs wiederum ist die Voraussetzung für Zulasssung zu einem Promotions-Studiengang. Titel-Zusatz abhängig von Studiengang, aber verbindlich für den Studienverlauf. Sieben Titel für konsekutive Studiengänge: Master of Arts (M.A.: Geistes- und Sozialwissenschaften, auch Darstellende Künste, künstlerisch angewandete Studiengänge und Wirtschaftswissenschaften); Master of Science (kurz: M.Sc.: Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, auch Wirtschaftswissenschaften, Ingenieurswissenschaften und Medizin); Master of Engineering (kurz: M.Eng.: Ingenieurswissenschaften, vorwiegend an Fachhochschulen); Master of Laws (kurz: LL.M.: Rechtswissenschaften); Master of Fine Arts (kurz: M.F.A., Freie Kunst); Master of Music (M.Mus.; Musik, in der Regel an Musikhochschulen); Master of Education (M.Ed., Lehramt). Titel nicht-konsekutiver und weiterbildender Studiengänge z.T. abhängig von der Hochschule.

MBA

kurz für: Master Of Business Administration (dt.: „Magister der Betriebswirtschaft“). Akademischer Grad nach Abschluss eines generalistischen Managementstudium. Das MBA-Studium richtet sich an Ingenieure, Natur- und Geisteswissenschaftler, Juristen und Mediziner, die sich für Managementpositionen oder hohe Ämter im öffentlichen Dienst qualifizieren wollen. Inhalte: Rechnungswesen, Finanzwirtschaft, Marketing, Vertrieb, Produktionsmanagement, Informationstechnik, Wirtschaftsrecht und Personalmanagement, Mikro- und Makroökonomie, Strategisches Management sowie wissenschaftliche Methodenlehre. Zulassungsbedingungen: Nicht einheitlich. In der Regel ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor- oder Diplomstudium) und einige Jahre Berufserfahrung, zum Teil auch ohne abgeschlossenes Studium, ersatzweise substanzielle Managementerfahrung. Üblich: Bewerbungs- oder Motivationsschreiben und ein Aufnahmegespräch. Zuweilen auch ein Englischtest. Abschluss: Master Arbeit („Thesis“), dokumentiert mit einer international anerkannten, öffentlichen Urkunde („Diploma Supplement“) dokumentiert.

Meister-BaföG

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Weiterbildung von A- Z

A|B|C|D|E|F|G|H|I|J|K|L|M| N|O|P|Q|R|S|T|U|V|W|X|Y|Z

 

Prämiengutschein

Erste von drei Leistungskomponenten (seit Dezember 2008) im Rahmen der Bundes-Initiative „Bildungsprämien“, um Weiterbildung attraktiver zu machen. Zielgruppe: Gering verdienende Erwerbstätige (auch Selbständige und Freiberufler, mithelfende Familienangehörige ohne Hauptbeschäftigte und Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit) mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 25.600 Euro. Höhe: 50 Prozent der Weiterbildungskosten, höchstens jedoch 500 Euro. Zunächst zeitlich begrenzt bis November 2011. Antrag: Einmal im Jahr, einzulösen bei einem frei wählbaren Bildungsträger, ausschließlich für berufsbezogene Angebote.

Präsenzphase

Ergänzung des Lernprozesses im Rahmen des Blended Learnings, z.B. zur Durchführung von Versuchsreihen oder vertiefenden Prüfungsvorbereitung.

Privatuniversität / Private Hochschule

Hochschule in privater Trägerschaft mit dem Recht, akademische Grade zu vergeben (im Ggs. zu Universitäten = staatlich). Einzige Ausnahmen: Universität Witten/Herdecke, die Deutsche Universität für Weiterbildung Berlin und die Jacobs University Bremen. Im März 2009 waren in Deutschland 83 Hochschulen in privater Trägerschaft staatlich anerkannt, darunter die AKAD Fachhochschulen Leipzig, Pinneberg und Stuttgart, die Wissenschaftliche Hochschule Lahr (WHL) sowie die Europäische Fernhochschule Hamburg (Euro-FH).

Probestudium

Möglichkeit für den Hochschulzugang ohne Abitur. Besonders befähigten Berufstätige erhalten hierbei die Gelegenheit, auf Universitäts-Ebene eine Qualifikation in einem ihrem Ausbildungsberuf entsprechenden Studienfach zu erlangen. Voraussetzung: Eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung (Notendurchschnitt: mindestens 2,5 / gilt nicht für Bewerber, die die Meisterprüfung oder eine vergleichbare Fortbildungsprüfung abgelegt haben) und Berufspraxis (mindestens drei Jahre).  → AKAD

Promotion

von lat.:  promotio (dt.: „Vorstellung“, „Hervorhebung“). Verleihen der Doktorwürde, des höchsten akademischen Abschlusses. Sie beruht auf einer selbständigen wissenschaftlichen Arbeit, der Dissertation, und einer mündlichen Prüfung (Rigorosum, Disputation oder Kolloquium). Das Promotionsrecht haben Universitäten und (in Deutschland) ihnen gleichgestellte Hochschulen. Im Fernstudium haben Absolventen der WHL die Möglichkeit, in Kooperation mit der Handelshochschule Leipzig (HHL) zu promovieren. Nach erfolgreicher Promotion wird ihnen der Doktorgrad der Wirtschaftswissenschaften „Doktor rerum oeconomicarum“ (Dr. rer. oec.) verliehen.

Qualifizierungsschecks

auch: Quali-Scheck. Instrumente zur Weiterbildung von Beschäftigten kleinerer und mittlerer Betriebe (bis zu 250 Mitarbeiter) in Rheinland-Pfalz. Voraussetzung: Über 45 Jahre, mitarbeitende Betriebsinhaber, Selbständige und Freiberufler in den ersten fünf Jahren nach der Unternehmensgründung, Berufsrückkehrer (Rh.-Pf.). Maßnahmen: Außerbetriebliche Fortbildungen, sofern sie beruflich begründet sind und bei anerkannten Anbietern stattfinden. Förderung: Zuschuss von 50 Prozent der direkten Fortbildungskosten, maximal aber 500 Euro. In Hessen ggf. Zuschuss von 50 Prozent bis zu einer Höchstsumme von 4.000 € bei Beschäftigten ohne Berufsabschluss bzw. für sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, die nicht im Bereich des erfolgten Berufsabschlusses tätig sind. Bildungs- & Qualifizierungsschecks  

Regelstudienzeit

Anzahl von Semestern, in der ein Studiengang bei zügigem und intensivem Studium absolvierbar ist. Verankert in der Hochschulgesetzgebung als Rechtsanspruch für Studenten für einen ordnungsgemäßen Ablauf bis zum Examen. Magister und Diplom (Uni): Zwischen 8 und 10 Sem.; Diplom (FH): 8 Sem. (incl. Praxis-Semester), Berufsakademien: meist 6 Sem. (davon 3 im Unternehmen)., Bachelor: Zwischen von 6 und 8 Sem; Master: 2 bis 4 Sem.; Promotion: Meist keine Regelstudienzeit.

A|B|C|D|E|F|G|H|I|J|K|L|M| N|O|P|Q|R|S|T|U|V|W|X|Y|Z

 

Schnupperstudium

Um die Entscheidung für ein Regelstudium von bis zu zehn Semestern zu erleichtern, bieten zahlreiche Universitäten und Weiterbildungsinstute ein sog. Schnupperstudium an. Für eine Dauer zwischen zwei und vier Wochen können Studiums-Aspiranten an ausgewählten Veranstaltungen aus dem normalen Lehrbetrieb teilnehmen. So gewinnen sie einen Einblick in die Inhalte des jeweiligen Studienfachs, können unter anderem durch Gespräche mit Studierenden und Lehrenden prüfen, ob das Studium ihren Erwartungen entpricht. → Fernlehr-Institut, → Fernakademie.

Teilzeitfernstudium

Nebenberufliche Weiterbildung an einem Fernlehr-Institut oder einer Fernakademie.

Teststudium

Probestudium, → Schnupperstudium.

TÜV-Prüfung

Zu den Aufgaben des Technischen Überwachungs-Vereins (TÜV) zählt die Einhaltung von Sicherheitsstandards in Industrie und Wirtschaft. Darüber hinaus orientiert sich auch die Prüfung technischer Berufe (u.a. Qualitätsbeauftragter) an den Regelungen des Vereins.

Training on/near/off the job

Neben der privaten Weiterbildung, die Arbeitnehmer nach Feierabend in Anspruch nehmen, investieren immer mehr Arbeitgeber in die Qualifikation ihrer Mitarbeiter. Grundstätzlich werden Fortbildungen während der Arbeitszeit unterschieden in: “Training on the job”, (Weiterbildungsmaßnahmen am Arbeitsplatz), “Training near the job” (Weiterbildungsmaßnahme im Unternehmen, aber nicht direkt am Arbeitsplatz, z.B. in einem gesonderten Seminar-Raum) und “Training off the job” Weiterbildung außerhalb des Unternehmens, z. B. in den Räumen eines Anbieters von Weiterbildungsmaßnahmen).

Umschulung

Aus- bzw. Weiterbildung für eine andere als die vorher ausgeübte oder erlernte Tätigkeit. Möglichkeit, sich für eine neue Arbeitstätigkeit zu qualifizieren, wenn der alte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Mögliche Gründe: Wiedereinstieg in den alten Beruf über längere Zeit verhindert durch Krankheit, Kindererziehung, usw., sinkende Nachfrage im alten Beruf, Unzufriedenheit oder technische Neuorientierung eines gesamten Berufes. Arten der Umschulung: a) Betriebliche Umschulung nach dem Berufsbildungsgesetz BBiG (duales System), b) Umschulung an Berufsfachschulen, c) Überbetriebliche Umschulung bei einem Bildungsträger (auch Berufsförderwerke). Eine Umschulung endet mit der Prüfung vor der zuständigen Kammer (IHK, Handwerkskammer, usw.). Die Finanzierung ist u.a. durch einen Bildungsgutschein möglich.

VHS-Kurs

Die über 500 Volkshochschulen (VHS) sind eigenständige, gemeinnützige Einrichtungen zur Erwachsenen- und Weiterbildung und werden häufig von Städten, Gemeinden oder Berufsverbänden getragen. Die bundesweit rund 200.000 Kurse und Veranstaltungen umfassen Studienreisen und -fahrten ebenso wie Firmen- oder Inhouse-Kursen. Die Veranstaltungen der Volkshochschulen dauern von ein paar Stunden bis zu einem Semester (Halbjahr). Je nach Zielgruppe finden Kurse vormittags, abends oder als Intensivkurs am Wochenende statt. Zu den gängigen Themenfeldern gehören unter anderen Politik, Gesellschaft, Umwelt, Arbeit, Beruf, EDV, Sprachen, Gesundheit, Kultur, Gestaltung, Kreatives, Schulabschlüsse und Reisen.

WBH

kurz für: Wilhelm Büchner Hochschule. Mit rund 5.000 Studierenden die größte private Hochschule für Technik in Deutschland. Zentrale: Pfungstadt. Fachrichtungen: Informatik, Mechatronik, Maschinenbau, Elektrotechnik, Wirtschaftswissenschaften. Abschlüsse: Bachelor of Science (B.Sc.), Bachelor of Engineering (B.Eng.), Master of Science (M. Sc.), Master of Science (M. Sc.), Diplom-Informatiker/in (FH), Diplom-Ingenieur/in (FH).

Weiterbildungsdarlehen

Einkommensunabhängiges Darlehen öffentlich-rechtlicher Banken, um eine Weiterbildung zu finanzieren. Als drittes Element der Bundesinitiative „Bildungsprämien“ geplant. Aktuell (Juni 2010) noch nicht umgesetzt.

Weiterbildungsinstitut

Fernlehr-Institut, → Fernakademie.

Weiterbildungskurs

Fernkurs / Fernlehrgang,Seminar

Weiterbildungssparen

Zweite Komponente der Initiative „Bildungsprämien“ (seit Dezember 2009). Zielgruppe: Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 25.600  Euro (bzw. 51.200 Euro bei gemeinsamer Veranlagung), die vermögenswirksame Leistungen (VL) inclusive Arbeitnehmersparzulage ansparen. Methode: Entnahme aus der VL-Rücklage zu Weiterbildungs-Zwecken, ohne das Anrecht auf die volle Arbeitnehmersparzulage zu verlieren.

WeGebAU

kurz für: „Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“. Sonderprogramm der Bundesagentur für Arbeit, das un- oder gering qualifizierte Arbeitnehmer in Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten durch Fortbildung vor der Entlassung bewahren soll. Gefördert werden außerdem Arbeitnehmer außerhalb ihres erlernten Berufs, ältere Arbeitnehmer (ab 45 Jahren) sowie Mitarbeiter, die sich innerhalb eines Arbeitsverhältnisses unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts weiterbilden. Leistungen (Arbeitnehmer): Lehrgangskosten und einen Zuschuss zu den notwendigen übrigen Weiterbildungskosten. Leistungen (Arbeitgeber): Zuschuss zum Arbeitsentgelt einschließlich des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag für weiterbildungsbedingte Zeiten ohne Arbeitsleistung.

WHL

kurz für: Wissenschaftlich Hochschule Lahr. Eines von vier Instituten der AKAD Privathochschulen. Anerkannt 1996. 600 nebenberuflich Studierende jährlich. Abschlüsse: Master of Arts (M.A.) in General Management, Finance and Banking und Wirtschaftspädagogik sowie für Wirtschaftswissenschaftler mit Bachelor-Abschluss o. ä., Master of Sciences (M.Sc.) in Clinical Research Management, Promotion (Dr. rer. oec.) Wirtschaftswissenschaften, Master of Business Administration (MBA) für Nicht-Wirtschaftswissenschaftler.

Werbungskosten

Ausgaben in Verbindung mit einer Berufstätigkeit und/oder Ausbildung. Dazu zählen Kursgebühren, Lernmaterial und Reisekosten. Wk. können bei der Lohnsteuerjahreserklärung als absetzbare Aufwendungen angegeben werden. Das gilt auch für Kosten für Fernkurse / Fernstudiengänge. Die Pauschale dafür beträgt 920 Euro. Geben Dritte (z. B. das Arbeitsamt oder Arbeitgeber) einen Teil zu den Fort- oder Weiterbildungskosten bzw. Berufsausbildungskosten hinzu, reduzieren sich die steuerlich absetzbaren Beträge (Stand: Juni 2009).