Kindergeld für Berufsausbildung

Kindergeld für Berufsausbildung

Studieren und kassieren!

Kindergeld bekommt jeder, der sich in einer Berufsausbildung befindet oder unmittelbar vor einer Berufsausbildung steht und unter 25 (übergangsweise 27) Jahren alt ist.

 

Fernlehrgänge können im kindergeldrechtlichen Sinne als Ausbildung gelten, sofern es sich um einen in der Berufswelt anerkannten Abschluss handelt. Darunter fällt auch das Fern-Abitur.

 

Für Sie als Elternteile ist es nun wichtig, einen Antrag auf Kindergeld zu stellen und zu unterschreiben. Als Nachweis benötigen Sie eine Bescheinigung des Institutes Ihrer Wahl über den belegten Fernlehrgang. Dieser wird auf Anforderung jederzeit ausgestellt.

 

Für Kinder über 18 Jahre mit einem eigenen Einkommen gilt jedoch eine Grenze. Einnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung oder Waisenrente sollten 7.668,- € im Bezugsjahr nicht überschreiten. Übrigens: Werbungskosten des Kindes, z. B. für die Fahrt zur Arbeit, werden bei der Ermittlung des Grenzeinkommens abgezogen.