Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

In Deutschland ist die Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen als Qualifikationsnachweis notwendig, um bestimmte Berufe ausüben zu dürfen. Diese Berufe werden als reglementierte Berufe bezeichnet, weil für sie eine bestimmte Qualifikation durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften notwendig ist. Grundsätzlich bestimmt ein Gesetz auf Bundesebene die Bedingungen für eine Anerkennung. Allerdings haben einige Bundesländer Zusatzregeln verabschiedet und diese gelten dann vorrangig gegenüber dem Bundesgesetz. Bildungsabschlüsse aus dem Ausland werden in Deutschland über die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen anerkannt und in allen Bundesländern gibt es Beratungs- und Anerkennungsstellen, die beim Verfahren zur Anerkennung helfen können. Seit 1997 gibt es auch eine öffentlich zugängliche  Datenbank zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsnachweise. anabin” ist die Kurzform für diese Datenbank, die in den Jahren 2010 bis 2011 umfassend modernisiert wurde.

Beispiele für reglementiere Berufe

In Deutschland zählen unter anderem Ärzte, Krankenpfleger, Rechtsanwälte, Psychotherapeuten und Lehrer zu den reglementierten Berufen. Insgesamt gibt es in Deutschland 81 bundesrechtlich reglementierte Berufe. 41 davon sind zulassungspflichtige Handwerksberufe wie Kälteanlagenbauer, Elektrotechniker, Maler und Lackierer oder Dachdecker und Zimmerer.

Durch das Bundes-BQFG wird die Bewertung vereinheitlicht

Seit April 2012 hat in Deutschland jeder den Anspruch auf die Bewertung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen. Antragsberechtigt sind alle Personen, die einen ausländischen Abschluss haben und darlegen können, dass sie eine entsprechende Tätigkeit in Deutschland ausüben wollen. Das Gesetz dient der Fachkräftesicherung und soll die Integration von Migranten fördern. Die Kurzform “Anerkennungsgesetz” steht für das “Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen” (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz BQFG). Da dieses Gesetz sich aus mehreren Gesetzen und Änderungen zusammensetzt, spricht man hier auch von einem Artikelgesetz. Unter anderen werden darin die Anpassungen der berufsrechtlichen Fachgesetze beschrieben, wie beispielsweise die Handwerksverordnung oder das Krankenpflegegesetz.

Spezielle Regelungen haben Vorrang

Das BQFG lässt sich für die ca. 330 Ausbildungsberufe anwenden, die im dualen System existieren. Für andere Berufe kommt das Anerkennungsgesetz des Bundes nur zur Anwendung, wenn die Fachgesetze dazu keine gesonderten Regeln enthalten. Für Fachbereiche wie bei Krankenpflegern und Ärzten gibt es eigene Berufsgesetze, die die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse regeln und bei einem Gleichwertigkeitsverfahren haben diese speziellen Regeln Vorrang vor dem BQFG.

Die zusätzlichen Gesetze auf Länderebene

Bisher haben sieben Länder eigene Anerkennungsgesetze verabschiedet. Neben Bayern, dem Saarland, Hamburg und Hessen, gelten in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eigene Regelungen für verschiedene Fachbereiche. Die Landesgesetze lehnen sich zum Großteil an das Bundesgesetz an und nur vereinzelt gibt es Lösungen, die das Anerkennungsverfahren gegenüber der Bundesversion weiter vereinfachen. In Hamburg gelten beispielsweise flexible Anerkennungsrechte für Lehrer und in Bayern profitieren Sozial- und Kinderpädagogen von der Regulierung auf Landesebene. Für das Ingenieurswesen und Architekten gibt es in den Bundesländern noch keine vereinfachten Regeln, doch in vielen Landesparlamenten stehen Entscheidungen an und in den kommenden Jahren wird es sicher noch einige Änderungen geben.

Der Verfahrensablauf

Der online erreichbare Anerkennungs-Finder soll das Verfahren erleichtern. In mehreren Schritten erfolgt hier die Sammlung von Informationen, mit denen ein konkreter Antrag gestellt werden kann:

  • Referenzberuf auswählen (Deutsche Berufsbezeichnung für den Abschluss)
  • Klärung der Frage, ob für diesen Beruf eine Anerkennung notwendig ist
  • Gewünschten Arbeitsort wählen (so wird die zuständige Beratungsstelle ermittelt)

Anschließend verweist die Webseite auf die zuständige Beratungsstelle, die telefonisch kontaktiert oder besucht werden kann. Dort werden folgende Punkte geklärt:

  • Welche Unterlangen müssen eingereicht werden?
  • Gibt es Nachweise, die übersetzt werden müssen?
  • Sind Kopien zu beglaubigen?

Wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen, folgt die Antragstellung bei der zuständigen Stelle und nach einer Prüfung wird der Referenzberuf festgelegt und es erfolgt die Gleichwertigkeitsprüfung. Anschließend steht das Ergebnis fest.

Welche Unterlagen sind für ein Anerkennungsverfahren notwendig?

Sämtliche, schriftlichen Nachweise über die im Ausland erworbene Qualifikation können das Verfahren beschleunigen. Ausländische Zeugnisse mit Fächer- und Notenübersicht, Studiennachweise und Diplome sind zusammen mit dem Antrag einzureichen und Staatsangehöre eines Nicht-EU-Staates müssen ihren Aufenthaltstitel in Kopie belegen. Einige Bundesländer verlangen außerdem einen Nachweis über die Anzahl der Familienmitglieder und einen Einkommensnachweis. Alle Unterlagen müssen als amtlich beglaubigte Fotokopie eingereicht werden und dazu müssen sie auch in übersetzter, beglaubigter Form vorliegen.

Wer darf Zeugnisse und amtliche Dokumente übersetzen und beglaubigen?

Eine amtliche Beglaubigung, wie sie für Zeugnisse und amtliche Dokumente notwendig ist, darf in Deutschland nur eine siegelführende Behörde durchführen. Fachübersetzer arbeiten in der Regel mit den Behörden zusammen und übernehmen die Übersetzung der Unterlagen, sowie deren Beglaubigungsverfahren. Online finden Sie über alle Suchmaschinen schnell Übersetzer, die ihre Übersetzungen amtlich beglaubigen lassen können. Wichtig bei der Suche nach einem Übersetzer ist, dass dieser ausdrücklich amtliche Beglaubigungen anbietet, denn eine öffentliche Beglaubigung reicht hier nicht aus. Die Beratungsstellen für die Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen helfen hier gerne weiter.

Wie können fehlende Unterlagen ergänzt werden?

Nicht immer liegen alle notwendigen Unterlagen zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen vor. Dann werden die beruflichen Qualifikationen mit Hilfe einer Qualifikationsanalyse festgestellt. Neben Fachgesprächen können Arbeitsproben und theoretische und praktische Prüfungen aufzeigen, über welche Fähigkeiten und Kenntnisse ein Antragsteller verfügt. Allerdings kann dieses Verfahren nur genutzt werden, wenn der Antragsteller auf Verlangen der zuständigen Stelle versichern kann, dass er die Dokumente nicht absichtlich verloren hat und sie unverschuldet nicht vorlegen kann.

Was passiert, wenn ein ausländischer Bildungsabschluss nicht anerkannt wird?

Ist die vollständige Anerkennung einer im Ausland erworbenen Qualifikation in Deutschland aufgrund der geltenden Gesetze nicht möglich, gibt es durch die durchgeführte Gleichwertigkeitsprüfung konkrete Anhaltspunkte, für die Lösungen erarbeitet werden können. In vielen Fällen kann eine zusätzliche Prüfung abgelegt werden, mit der eine Anerkennung erfolgen kann. Da hier sehr individuelle Regeln gelten und immer Einzelfallentscheidungen getroffen werden, lohnt es sich nach dem Negativ-Bescheid die Beratungsstelle für Anerkennung erneut aufzusuchen. Im persönlichen Gespräch findet der zuständige Sachbearbeiter Lösungsansätze, mit denen eine spätere Anerkennung möglich wird.

Linktipps:

  • Datenbank anabin
    Über die FAQ lassen sich hier allgemeine Informationen zum Anerkennungsverfahren von ausländischen Bildungsabschlüssen finden