Fortbildung – Ihr gutes Recht
Sie wollen sich weiterbilden, es fehlte aber inmitten der Arbeitroutine bislang irgendwie die Zeit dafür? Nehmen Sie doch einfach Bildungsurlaub! Sie tun sich mit dieser Unterbrechung vom Alltagstrott nicht nur etwas Gutes, es ist sogar gutes Recht, denn in zwölf Bundesländern ist Bildungsurlaub gesetzlich verankert (jedoch nicht in Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und Thüringen).
Voraussetzung
Sie können Bildungsurlaub nehmen, vorausgesetzt die Maßnahme Ihrer Wahl in Ihrem Bundesland als Bildungsurlaub anerkannt. In Kursverzeichnissen und Weiterbildungsdatenbanken sind dafür zugelassene Veranstaltungen entsprechend markiert.
Dauer
Es stehen Ihnen in der Regel fünf Arbeitstage pro Jahr zu. Oft können Sie auch Anspruch eines Jahres ins folgende mitnehmen, um zehn Tage am Stück zu beantragen.
Kosten
Während Ihres Bildungsurlaubes wird Ihr Gehalt weitergezahlt. Die Kosten dafür hingegen tragen Sie hingegen selbst.
Antrag
Der Bildungsurlaub muss spätestens vier bis sechs Wochen zuvor bei Ihrem Arbeitgeber beantragt werden. Denken Sie auch bitte daran, dem Antrag die Anerkennung des Kurses als Bildungsurlaub beizulegen. Die Bestätigung gibt es beim Weiterbildungs-Anbieter. Der Arbeitgeber kann den Bildungsurlaub nur aus wichtigen betrieblichen Gründen ablehnen.
Adressen zu den jeweiligen Bildungsurlaubsgesetze der Bundesländer finden Sie hier.