AZAV – Qualitätsanforderungen im Bildungsbereich

AZAV – Qualitätsanforderungen im Bildungsbereich

Hinter der Abkürzung AZAV verbirgt sich die lange Bezeichnung Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. In dieser Verordnung werden die Anerkennung und Zulassung von Bildungsträgern und deren Bildungsangeboten geregelt. Im April 2012 löste die AZAV die Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) ab. Träger und Maßnahmen die nach AZAV zertifiziert wurden haben eigens eingeführte QM-Systeme nach denen gearbeitet wird und die die Qualität der Bildungsangebote sichern sollen. Die Zertifizierung ist Voraussetzung dafür, dass Kursteilnehmer Bildungsgutscheine erhalten können und die Bildungsangebote nicht selbst finanzieren müssen.

Was sie als Kunde wissen sollten

Berufliche Bildung ist teuer und nicht jeder Arbeitgeber fördert seine Arbeitnehmer so wie dieser sich das wünschen würde. Es gibt jedoch Fördermöglichkeiten, die es ermöglichen, das Wunschseminar zu besuchen. Bei der Suche nach geeigneten Seminaren stoßen sie sehr wahrscheinlich immer wieder auf Worte wie Bildungsgutschein, AVGS oder AZAV. Diese Begriffe weisen darauf hin, dass Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Kurs von der Bundesagentur für Arbeit oder vom Jobcenter bezahlen lassen können. Selbst wenn Sie noch in Arbeit sind, aber ohne diese Weiterbildung arbeitslos werden würden, können Sie gefördert werden.

Die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung ist Grundlage für ein Zertifizierungsverfahren, dass Ihnen als Kursteilnehmer garantieren soll, dass das Bildungsziel erreicht wird und die Kursinhalte den Anforderungen an den Arbeitsmarkt gerecht werden, damit Sie später in der Praxis auch was mit dem neu erworbenen Wissen anfangen können.

Zertifizierte Träger

Träger die Schulungsangebote machen, die mit dem Bildungsgutschein abgerechnet werden sollen, müssen sich nach AZAV zertifizieren lassen. Die Zertifizierung erfordert ein QM Handbuch und einige gute Vorbereitungen auf Audits vor Ort in denen die Abläufe, die Dokumente und das vorgesehene Personal auf den Prüfstand kommen. Zertifiziert werden können Anbieter aus den folgenden Bereichen:

  • Berufliche Weiterbildung
  • Aktivierung und berufliche Eingliederung
  • Berufswahl und Berufsausbildung
  • Transferleistungen
  • REHA-spezifische Maßnahmen
  • Private Arbeitsvermittler

Ist eine Zertifizierung erfolgreich, so ist es keineswegs ein Zertifikat auf Lebenszeit, sondern regelmäßige Nachzertifizierungen sind nötig. Im Allgemeinen erfolgt die Trägerzertifizierung für längstens 5 Jahre. In diesen 5 Jahren sind Audits angesetzt, von deren Ergebnissen abhängt ob der Träger weiter arbeiten kann oder die Zulassung ausgesetzt oder gar aufgehoben wird. Zu derart drastischen Maßnahmen kommt es zwar äußerst selten, aber bei extremen Missständen gibt es zumindest die Möglichkeit, diesen durch Auflagen entgegenzuwirken.

Zertifizierte Maßnahmen

Im Gegensatz zu den Trägerzertifizierungen erfordern die Maßnahmezertifizierungen keine Vorort-Audits. Die Konzepte für die Schulungen werden eingereicht und geprüft. Wird ein Bildungsangebot zertifiziert so erfolgt dies für längstens 3 Jahre. Für die Konzepte gibt es strenge Richtlinien und für die erfolgreiche AZAV – Zertifizierung ist ein sehr hoher Arbeitsmarktbezug notwendig. Die Kursinhalte werden dargelegt, die Anforderungen an das Personal definiert und die Zugangsvoraussetzungen (Vorbildung, Sprachniveau etc.) festgelegt. Die Schulungsangebote müssen anschließend konzeptkonform durchgeführt werden. Zeigt es sich, dass der Kursaufbau unvorteilhaft ist oder wichtige Kursinhalte noch hinzukommen sollten, können Änderungsanträge gestellt werden. Sollen verschiedene Zeitmodelle berücksichtigt werden, müssen die Konzepte entsprechend angepasst werden und je nach Träger kann ein und derselbe Kurs mit mehreren Zertifikaten zugelassen worden sein (Vollzeit, Teilzeit, Berufsbegleitend).

Bei zertifizierten Bildungsangeboten gibt es die Möglichkeit sich durch die Bundesagentur für Arbeit durch einen Bildungsgutschein entsprechende Kurse finanzieren zu lassen. Die Bundesagentur für Arbeit führt auch Träger- und Maßnahmeprüfungen durch, um die Qualitätstandards zu gewährleisten. Außerdem werden Teilnehmer aufgefordert telefonische Umfragen zur Qualität und Durchführung des Kurses zu beantworten oder auch im Internet einen entsprechenden Fragebogen auszufüllen.

Anforderungen an Räume und Personal

In der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung ist klar geregelt wie groß ein Kursraum mindestens sein muss. Eine bestimmte Anzahl an Quadratmetern je Teilnehmer zuzüglich Dozentenplatz ist Pflicht. Die Räume werden bei der Trägerzertifizierung besichtigt und genehmigt. Dabei wird natürlich nicht nur auf die Raumgröße geachtet. Auch Arbeitssicherheit, Brandschutz und Licht spielen eine Rolle. Trotzdem sollten Sie von den Räumlichkeiten bei Bildungsträgern nicht zu viel erwarten. Die Kurse sind knallhart kalkuliert und der Preis spielt eine große Rolle bei der Zertifizierung. Höhere Preise müssen gut begründet werden und ein schickes Ambiente geht da leider als Grund nicht durch. Sauber und intakte Möbel und Technik sind jedoch Grundanforderungen denen jeder Träger gerecht werden muss.

Auch die Dozenten werden unter die Lupe genommen. Neben der fachlichen Eignung müssen die Dozenten nachweisen, dass sie ausbilden oder lehren dürfen. Bei vielen Kursen reichen da Meisterabschlüsse oder Ausbildereignungsprüfung (EDV, kaufm. Berufe). Weil die Bildungsanbieter aber auch selbst hohe Ansprüche haben, ist inzwischen fast immer ein abgeschlossenes pädagogisches Studium Vorrausetzung für die Lehrtätigkeit.

QM ist mehr als nur ein Haufen Schreibkram

Qualitätsmanagement hat sehr viel mit Strukturen und Organisation zu tun. Je besser ein Träger strukturiert ist, desto weniger wird die Dokumentation zur Belastung. Wie die Dokumentation zu erfolgen hat, wird im QM-Handbuch des Bildungsträgers festgelegt und bei Bedarf im Konzept ergänzt. Die zertifizierende Stelle prüft die Umsetzbarkeit nicht bis ins letzte Detail und ein Schulungsanbieter hat sehr viel Gestaltungsspielraum für die eigene Dokumentation. Er legt selbst fest, welche Dokumente geführt werden müssen und wo und wie diese abgelegt sein sollen. Wer hier optimale Lösungen findet und mit EDV Systemen arbeitet, hat weitaus weniger Schreibarbeit als angenommen. Zudem können geschickte Formulierungen helfen, sich Mehrfachzertifizierungen zu ersparen, wenn mehrere Zeitmodelle in einem Konzept erfasst und unter kundenoptimierter Kursgestaltung vorgestellt werden. Das ermöglicht eine flexiblere Kursgestaltung.

Ein ganz besonderer Schwerpunkt beim QM ist die Evaluation. Die Träger fragen ihre Kursteilnehmer wie sie mit dem Kurs zufrieden waren und ob sie ihn weiter empfehlen würden. Außerdem geben Lernerfolgskontrollen Aufschluss über die Qualität des Kurses. In der Regel werden die ersten Befragungen bereits während des Kurses gemacht, damit negativen Bewertungen nachgegangen und gegengesteuert werden kann. Diese Befragungen sind meistens anonym. Bewertet werden:

  • Zeit
  • Räumlichkeiten
  • Organisation
  • Kursgestaltung
  • Aufbereitung der Inhalte und Lerngeschwindigkeit
  • Dozent
  • Weiterempfehlung

Ob Kurse oder Bildungsträger gut oder schlecht bewertet werden, steht und fällt oft mit dem Dozenten der vorne steht. Persönlichkeit, didaktische Fähigkeiten und Motivation des Dozenten können defekte Computer und schlechte Organisation relativieren. Im Umkehrschluss kann ein Dozent der nur Frontalunterricht macht und die Leute ins Koma textet die Bewertung runterziehen.