Die Wertigkeit verschiedener Bildungsabschlüsse

Die Wertigkeit verschiedener Bildungsabschlüsse

Wie viel ist mein Abschluss wert?

Die unterschiedlichen Bildungssysteme in den Ländern in der EU führen dazu, dass verschiedene Bildungswege beschritten werden können und das erschwert es, die einzelnen Abschlüsse zu bewerten und in Relation zu setzen. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen privatrechtlichen und staatlich geschützten Abschlüssen.

Selbst wenn private Bildungsträger auf eine staatlich regulierte Prüfung vorbereiten, kann über das Institut nur ein privatrechtlicher Abschluss mit oder ohne Zertifikat erworben werden, denn nur die Legitimation durch die zuständige, staatliche Stelle führt zur geschützten Abschlussbezeichnung. Die Zertifizierung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) spielt allerdings eine wichtige Rolle beim Thema der finanziellen Förderung von Aus- und Weiterbildungen durch den Staat. Nur bei zertifizierten Bildungsträgern können Bildungsgutscheine, Qualifizierungsschecks und ähnliche Kostenzuschüsse eingelöst werden.

Kammerabschluss, bundeseinheitlich geregelter Abschluss und private Abschlüsse im Überblick

Durch die privatrechtliche Gewerbefreiheit für Bildungsträger und Verbände gibt es eine Vielzahl an Bildungsanbietern. Oft werben sie mit phantasievollen Abschlussbezeichnungen, die aber weder eine staatliche Anerkennung genießen, noch in der Wirtschaft anerkannt werden. Hier eine Übersicht über die Wertigkeit von gängigen Abschlüssen:

Der Kammerabschluss – was ist das?

Betriebe und Stände bestimmter Branchen sind Pflichtmitglieder in einer Kammer. Eine der Aufgabe dieser Kammern ist das Abnehmen von anerkannten Abschlussprüfungen in den Berufen ihres Bereichs. Für Arbeitgeber hat ein Kammerabschluss den Vorteil, dass er genau weiß, dass ein Bewerber eine bestimmte Qualifikation besitzt und sich während seiner Ausbildung klare Lerninhalte aneignen konnte. Ein Kammerabschluss hat eine höhere Wertigkeit als ein Abschluss, bei dem die Prüfung nicht von der zuständigen Kammer abgenommen wurde. Unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich ein Kammerabschluss auch ohne vorhergehende Ausbildung erzielen.

Für einige Tätigkeiten ist der Kammerabschluss zwingend notwendig, da man ohne ihn bestimmte Tätigkeiten überhaupt nicht ausführen darf. Ein Beispiel dafür sind medizinische Fachangestellte. Sie dürfen nur mit einem Kammerabschluss einem Patienten Blut entnehmen und auch in einer Steuerkanzlei dürfen bestimmte Tätigkeiten nur ausgeführt werden, wenn ein Kammerabschluss erzielt werden konnte. Unternehmen in diesen Bereichen stellen daher nur Bewerber ein, die einen Kammerabschluss besitzen und damit voll einsetzbar sind und alle erforderlichen Tätigkeiten übernehmen können.

Übrigens: Es besteht die Möglichkeit, zu einer Kammerprüfung zugelassen zu werden ohne in einem Ausbildungsverhältnis zu stehen.

>> Bildungsabschluss ohne Ausbildung

Qualifikationen von privaten Bildungsträgern – mit oder ohne Zertifikat?

Private Bildungseinrichtungen nutzen in ihren Kurs- und Abschlussbezeichnungen häufig die Begriffe „anerkannt“ oder „staatlich anerkannt“ und es ist nicht immer leicht, zu beurteilen, ob eine Prüfung von der zuständigen Stelle erfolgt oder eine hausinterne Prüfung den Abschluss darstellt.

Instituts- und Verbandsabschlüsse

Private Bildungsanbieter unterliegen der privatrechtlichen Gewerbefreiheit und dürfen daher Abschlüsse frei entwickeln und auch verändern. Diese Abschlüsse können in der Wirtschaft einen hohen Stellenwert genießen, doch das muss nicht der Fall sein. Bei Verbandsabschlüssen, die zwar ebenfalls privatrechtlich sind, unterliegen die Institute aber festen Verbandsregeln, die beliebige Änderungen von Abschlüssen und deren Bezeichnung verhindern. In der Regel sind es auch diese Verbände, die einem Abschluss zu Ansehen in der Wirtschaft verhelfen können und ihnen so eine gewisse Wertigkeit verleihen, die entsprechende Arbeitsstellen voraussetzen.

Zertifizierte Bildungsträger

Zertifizierte Bildungsträger erfüllen vom Staat vorgegebene Richtlinien und damit besitzen ihre Abschlusszertifikate eine höhere Wertigkeit als die von privaten Bildungseinrichtungen ohne Zertifikat. In der freien Wirtschaft sind zertifizierte Abschlüsse in bestimmten Berufsfeldern sehr begehrt und damit anerkannt. Sie sind aber nicht gleichzusetzen mit staatlich anerkannten Abschlüssen, wenn die Prüfung nicht von einer staatlich legitimierten Stelle abgenommen wurde.

Qualifizierungsrahmen sollen das Einstufen von Abschlüssen künftig erleichtern

Um das Einstufen von Qualifikationen generell zu erleichtern, wurden von der EU und ihren Mitgliedsstaaten Modelle geschaffen, mit denen sich Qualifikationen in eine von acht Niveaustufen einteilen lassen. Nach wie vor gibt es aber Qualifikationen, die noch nicht allgemeingültig eingestuft werden konnten, da das Verfahren noch nicht endgültig abgeschlossen wurde.

Die Qualifikationsrahmen der EU

Die EU hat den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) entwickelt, der als 8-stufiges Modell die Einordnung von Bildungsabschlüsse erleichtern soll. Der DQR (Deutsche Qualifikationsrahmen) setzt dieses Modell um und entspricht vom Niveau her dem europäischen Vorbild exakt. Bisher konnten noch nicht alle Länder der EU eigene Qualifikationsrahmen entwickeln und daher kann es in Einzelfällen notwendig sein, einen Abschluss individuell bewerten zu lassen.

Die Niveaustufen des DQR

In insgesamt 8 Stufen lassen sich erworbene Qualifikationen im DQR einteilen. Von Niveau 1, das Kompetenzen zur Erfüllung einfacher Arbeiten bescheinigt, bis zu Niveau 8, bei dem Kompetenzen zur Gewinnung von Forschungserkenntnissen in einem wissenschaftlichen Fach oder zur Entwicklung innovativer Lösungen bescheinigt werden, lassen sich alle Ausbildungen und Abschlüsse in eine der 8 Niveaustufen einteilen. Über die Qualifikationssuche können Qualifikationen einer Niveaustufe zugeordnet werden und andersherum.