Bundeswehr-Ermäßigung

Bundeswehr-Ermäßigung

Das Bildungs-Manöver für Ihren Erfolg

Auch während Ihrer Verpflichtung als Grundwehrdienstleistender oder Soldat auf Zeit entwickeln sich Wirtschaft und Technik stetig weiter. Darum sollten auch Sie nicht stehen bleiben. Vor allem, da Ihre Weiterbildung mit Hilfe des Berufsförderungsdienstes (BFD) finanziell unterstützt werden kann. Neben Erst- und Zweitausbildungen und den vorberufsspezifischen Weiterbildungen können Sie Schulabschlüsse nachholen, eine neue Fremdsprache erlernen, Wirtschafts- und Technik-Lehrgänge, aber auch beispielsweise Kurse zur Verbesserung der Allgemeinbildung belegen.

 

Nachlässe

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Studiengebühren zu 100 % finanziert bekommen. Hinzu kommt noch eine Kommunikations- Pauschale für Porto, Telefonkosten, Fahrkosten etc.

Außerdem bieten einige Institute für Grundwehrdienstleistende und Soldaten auf Zeit Rabatte auf Kursgebühren von 10 bis 15 % an.

 

Antrag

Zuvor sollten sie allerdings unbedingt eine Beratung durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr in Anspruch nehmen. Der BFD prüft Ihren Antrag und erstellt einen Förderungsplan, der ganz auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist. Sinnvoll ist es, diese Beratung vor Beginn Ihrer Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch zu nehmen. Nur in Ausnahmefällen kann eine rückwirkende Förderung genehmigt werden. Nach Vorlage der Originalrechnung und einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme werden Ihnen die Studiengebühren vom Berufsförderungsdienst erstattet.

Weitere Informationen: www.bfd.bundeswehr.de

 

Anbieter

Bei folgenden Instituten können Sie diese Leistung in Anspruch nehmen.

Institute:

Leistungen:

10 % Bundeswehrangehörige und Zivildienstleistende

Bei Vorliegen einer Förderzusage des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr erhalten Sie insgesamt eine Gebührenermäßigung von 15 %