Ihr Vorankommen ist bares Geld wert!
Der Prämiengutschein ist eine Leistung für gering verdienende Erwerbstätige, um einen Teil der Kosten für berufliche Weiterbildung zu tragen. Sie können ihn einmal im Jahr beantragen und bei einem Bildungsträger Ihrer Wahl einlösen.
Der Gutschein trägt 50 Prozent der Weiterbildungskosten, höchstens jedoch 500,- Euro. Er ist zunächst begrenzt bis November 2011.
Voraussetzungen
Als “erwerbstätig” in diesem Sinne gelten auch Selbstständige und Freiberufler. Darüber hinaus können geringfügig Beschäftigte oder mithelfende Familienangehörige, die keine andere Hauptbeschäftigung haben, die Förderung ebenso beantragen wie Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit.
Unter “geringem Einkommen” ist ein zu versteuernde Jahreseinkommen unter 25.600 Euro (bzw. 51.200 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) zu verstehen.
Ausgeschlossen von der Förderung sind Nichterwerbstätige (d.h. Arbeitslose, Schüler, Studierende und Rentner), ebenso wie Personen in einem öffentlich geförderten Beschäftigungsverhältnis, Nichterwerbsfähige oder Migranten ohne Arbeitserlaubnis.
Weiterbildungsangebote
Durch den Prämiengutschein unterstützt werden ausschließlich berufsbezogene Angebote. Ausgeschlossen sind auch innerbetriebliche Anpassungsqualifizierungen, der Erwerb von Fahrerlaubnissen, Informationsveranstaltungen sowie der Besuch von Fachtagungen oder Messen.
Antrag
Beratungsstellen finden Sie im gesamten Bundesgebiet, die Kontaktdaten finden Sie im Internet unter www.bildungspraemie.info.
Erfüllen Sie bzw. Ihre Weiterbildung die Bewilligungskriterien, erhalten Sie direkt im Anschluss an das Gespräch Ihren Prämiengutschein. Neben dem Bildungsziel sind darauf mehrere mehrere Träger vermerkt, die eine entsprechende Maßnahme anbieten. Sie können auch vorab geeigneten Anbieter vorschlagen.
Den Prämiengutschein reichen Sie direkt bei der Anmeldung zu Ihrem Kurs mit ein. Akzeptiert der Anbieter den Gutschein, zahlen Sie lediglich den verbleibenden Eigenanteil.