Bildungsprämien

Bildungsprämien

Gehaltsbonus von Staat und Chef

Um das Prinzip des lebenslangen Lernens zu fördern, hat die Bundesregierung mit der Initiative “Bildungsprämien” neue Anreize geschaffen, sich weiterzubilden. Im Einzelnen:

Da auch Arbeitgeber von Mitarbeitern profitieren, die ihr Wissen vertiefen, geben viele etwas zu Ihrer Weiterbildung dazu. Sprechen Sie mit Ihrem Vorgesetzten oder Personalchef. Fragen kostet nichts – und bringt meistens sogar noch etwas ein.

Welche verschiedenen Möglichkeiten es gibt, zeigen wir hier:

Prämiengutschein

Der Prämiengutschein ist die schriftliche Zusage, dass ein Teil der Weiterbildungskosten übernommen wird. Den Gutschein in Höhe von max. 500,– € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600,– € (oder 51.200,– € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe muss als Eigenanteil geleistet werden.

Die Prämie schöpft also optimal aus, wer eine Weiterbildungsmaßnahme im Wert von 1000,- € belegt. Für teurere Fortbildungen empfiehlt sich das Weiterbildungssparen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Weiterbildungssparen

Das Weiterbildungssparen ist die zweite Komponente der Bildungsprämie. Darauf haben Sie Anspruch, wenn Sie vermögenswirksame Leistungen inclusive Arbeitnehmersparzulage ansparen. In diesem Fall können Sie Geld für Weiterbildungen entnehmen, ohne ihr Anrecht auf die volle Arbeitnehmersparzulage zu verlieren. Die Sparzulage erhalten Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu 25.600,– € (bzw. 51.200,– € bei gemeinsamer Veranlagung).

Weiterbildungsdarlehen

Als drittes Element des Programms ist die Einführung des Weiterbildungsdarlehens geplant. Aktuell (Mai 2010) wurde es allerdings noch nicht umgesetzt.

Danach sollen öffentlich-rechtliche Banken dem Antragsteller einen Kredit gewähren, um eine Weiterbildung zu finanzieren. Das Darlehen wird einkommensunabhängig sein, das heißt Sie können es auch bei höherem Einkommen in Anspruch nehmen – zu günstigen Konditionen ohne individuelle Bonitätsprüfung.

Besonders interessant wird diese Maßnahme für teure bzw. langfristige Fortbildungen sein, um Lebenshaltung und laufende Kosten (inklusive Anreise und Übernachtungen) während des Kurses selbst zu decken, aber auch für die Anschaffung eines Computers.

Antrag / Beratung

Welche der bisherigen Fördermöglichkeiten für Sie in Frage kommt, wird in einem kostenlosen Beratungsgespräch geklärt. Dabei handelt es sich um einen Pflicht-Termin, bei dem Sie Ihren Berater über ihre persönlichen Voraussetzungen informieren. Wird der Gutschein bewilligt, erhalten Sie ihn direkt im Anschluss. Darauf vermerkt werden das Bildungssziel und mindestens drei geeignete Anbieter.

Ansprechpartnersind die bundesweit rund 450 Beratungsstellen, darunter Industrie- und Handelskammer (IHK), Volkshochschulen (VHS) und kommunalen Beratungsstellen. Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie auch unter www.bildungspraemie.info.

Einlösen

Erfüllen Sie bzw. Ihre Weiterbildung die Bewilligungskriterien, erhalten Sie direkt im Anschluss an das Gespräch erhalten Sie Ihren Prämiengutschein. Neben dem Bildungsziel sind darauf mehrere mehrere Träger vermerkt, die eine entsprechende Maßnahme anbieten. Sie können auch vorab geeignete Anbieter vorschlagen.

Postalische / Telefonische Informationen erteilt auch die Service- und Programmstelle Bildungsprämie, Heinrich-Konen-Straße 1, 53227 Bonn, Telefon: 0800-2623-000

Diese Leistung können Sie für Kurse folgender Institute in Anspruch nehmen: