Externenprüfung: Kammerprüfung ohne Ausbildung – wann erfolgt eine Zulassung?
Die regelmäßige Gesellen- oder Abschlussprüfung folgt normalerweise auf eine zwei- oder dreijährige Ausbildung. Es gibt aber noch einen alternativen Weg, um an einer Kammerprüfung teilzunehmen, für den keine klassische Ausbildung notwendig ist. Die Kammern können unter bestimmten Voraussetzungen sogenannten Externen die Zulassung zur Prüfung auch ohne vorangegangenes Ausbildungsverhältnis gewähren. Dazu muss in der Regel eine betriebliche Praxis nachgewiesen werden, also Erfahrung in einer Tätigkeit, die in engem Bezug zum Ausbildungsberuf steht.
Für welchen Zeitraum muss eine betriebliche Praxis nachgewiesen werden können?
Der Prüfungsbewerber muss nachweisen, dass er anderthalb mal so lange betriebliche Praxis sammeln konnte, wie die reguläre Ausbildung gedauert hätte. Bei einer dreijährigen Ausbildung muss der Zeitraum also mindestens 4,5 Jahre betragen. Als Nachweis über die betriebliche Praxis gelten die Arbeitsbescheinigungen der jeweiligen Arbeitgeber mit folgenden Inhalten:
- Dauer der betrieblichen Tätigkeit
- Kopien von eventuell erfolgten Prüfungen
- Angaben über erfolgte Schulungen
- Inhalt der betrieblichen Tätigkeit in detaillierter Form
Als charakteristische Tätigkeiten gelten alle Arbeiten, die in der jeweiligen Ausbildungsverordnung als zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten angegeben sind. Wurde die Tätigkeit selbstständig ausgeübt, muss die Beglaubigung des Nachweises über den Steuerberater sichergestellt werden.
Theoretische Bildungsmaßnahmen gelten nicht als anrechenbarer Zeitraum für die betriebliche Praxis und sind lediglich als Ergänzung zu sehen.
Nachweis über die berufliche Handlungsfähigkeit ohne das Erfüllen der Mindestzeit
Auch wenn der verlangte Zeitraum der betrieblichen Praxis noch nicht komplett erfüllt werden konnte, gibt es die Möglichkeit zur Externenprüfung zugelassen zu werden. Hierfür muss der Prüfungsbewerber allerdings glaubhaft nachweisen können, dass er über die berufliche Handlungsfähigkeit verfügt, die zum Bestehen der Prüfung notwendig ist. Zeugnisse über im Ausland erworbene Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland werden dabei berücksichtigt.
Wo erfolgt die Zulassung zur Externenprüfung?
Die örtliche zuständige Kammer, in deren Bezirk der Prüfungsbewerber wohnt, ist die zuständige Stelle für die Zulassung zur Externenprüfung. Die Zulassung muss schriftlich beantragt werden und folgende Unterlagen enthalten:
- Prüfungsnachweise über Schulungen oder bisherige Prüfungen in Kopie
- Tabellarischer Lebenslauf
- Arbeitsbescheinigung mit detaillierter Tätigkeitsbeschreibung
- Eventuell Schulabgangszeugnis in Kopie
Wie hoch sind die Prüfungsgebühren?
Die Gebühren für die Kammerprüfung ohne vorangegangenes Ausbildungsverhältnis betragen zwischen 200 und 400 Euro je nach Kammer und auch abhängig davon, ob eine gestreckte Abschlussprüfung erfolgt oder nicht. Die gestreckte Prüfung hat in einigen Berufen das Modell mit Zwischen- und Abschlussprüfung abgelöst. Anstelle der beiden Prüfungen erfolgt nur noch eine Prüfung, die in zwei Teile gesplittet wird.
Die Prüfungsvorbereitung
Eine gezielte Prüfungsvorbereitung wird empfohlen. Vor allem für den schriftlichen Teil erwarten die Prüfer, dass berufliche Problemstellungen gelöst werden können und die wesentlichen, fachtheoretischen Zusammenhänge beherrscht werden. Die genauen Prüfungsanforderungen wurden in der jeweiligen Ausbildungsverordnung festgehalten. Auf der Homepage des BIBB gibt es dazu weiterführende Informationen.
Vorbereitungskurse
Wer sich unsicher ist, ob er die geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten zum Bestehen der Prüfung besitzt, kann an einem Vorbereitungskurs teilnehmen. Die Bundesagentur für Arbeit bietet diese Vorbereitungskurse zu verschiedenen Prüfungen an und zum Teil wird diese Bildungsmaßnahme auch mit staatlichen Zuschüssen unterstützt.
Fazit:
Auch ohne klassische Ausbildung kann ein anerkannter Bildungsabschluss erreicht werden. Vor allem mit ausreichend Erfahrung im Berufsalltag stehen die Chancen auf Erfolg gut. Der theoretische Teil der Prüfung verlangt allerdings eine gute Vorbereitung. Lernmaterial und Kurse helfen dabei, eventuelle Wissenslücken zu füllen.