Psychotherapie (kleiner Heilpraktiker)

Psychotherapie (kleiner Heilpraktiker)

Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

Wo Konkurrenzdenken und wirtschaftliche Unsicherheit die Berufswelt bestimmen, erhöhen sich auch die Fälle von Angst- erkrankungen, Depressionen, Konzentrationsstörungen und psychosomatischer Beschwer- den. Immer häufiger nehmen Menschen daher die Hilfe eines Therapeuten in Anspruch.

Weil aber Psychotherapeuten entscheidend in das Leben ihrer Klientel eingreifen, dürfen nur Fachleute behandeln, die eine amtliche Prüfung abgelegt haben. Dieser Kurs bereitet Sie optimal darauf vor.

Hintergrund

Die Bezeichnung „Psychotherapeut/in“ ist seit 1999 gesetzlich geschützt und darf nur von Ärzten, Pädagogen oder Psychologen erworben werden. Dies gilt auch für die Tätigkeitsbezeichnung „Psychotherapie“. Es sei denn, es folgt eine weitere Erklärung, z.B. „nach dem Heilpraktikergesetz“.

Nichtakademikern steht der Weg offen, beim Gesundheitsamt die Prüfung zum Heilpraktiker, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, abzulegen (die so genannte amtsärztliche Kenntnisüberprüfung Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz).

Mit diesem Kurs können Sie deshalb Ihr Berufsziel jetzt verwirklichen.

Der Kurs Psychotherapie (HP) ist ideal, wenn Sie

  • haupt- oder nebenberuflich eine Therapie-Praxis eröffnen möchten
  • im sozialen Bereich oder Gesundheitswesen arbeiten (Krankenschwester/-pfleger, Musiktherapeut, Altenpfleger usw.)
  • sich aus persönlichen Gründen für die Psyche, für Störungen und Behandlungsmöglichkeiten interessieren.

Voraussetzungen zur amtsärztlichen Prüfungszulassung

  • Vollendung des 25. Lebensjahrs,
  • in der Regel EU-Staatsbürgerschaft,
  • ein einwandfreies Führungszeugnis,
  • keine schweren körperlichen Erkrankungen, psychischen Störungen oder Süchte (durch ärztliche Untersuchung ausgeschlossen).

Inhalte und Abschluss

Kursinhalt

Dieser Lehrgang umfasst alle Themengebiete, um für die amtsärztliche Prüfung beim jeweils zuständigen Gesundheitsamt Ihres Bundeslandes zugelassen zu werden.

  • Allgemeine und spezielle Psychopathologie
  • Einteilung psychischer Störungen
  • Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik
  • Therapeutische Verfahren (Indikationen/Kontraindikationen)
  • Anamneseerhebung, psychischer Befund, Dokumentation
  • Psychopharmakologie und psychische Notfallsituationen
  • Rechtliche Grundlagen der Tätigkeit und Standesethik

Abschluss

Nach Abschluss des Lehrgangs erhalten Sie ein Zeugnis Ihres Institutes als Nachweis der Vorbereitung auf die behördliche Prüfung.

Bilden Sie sich jetzt zum “kleinen Heilpraktiker” fort!