Bildungsschecks & Qualifizierungsschecks

Bildungsschecks & Qualifizierungsschecks

Sind Sie auch ein Quali-Schecker?

Qualifizierungs- / Bildungs-Schecks der Länder dienen der Weiterbildung von Beschäftigten, vor allem in kleinen bis mittelständischen Betrieben. Für das Programm stehen Mittel des Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Hier stellen wir Ihnen folgende Möglichkeiten vor:

Außerdem informieren wir Sie über Antrag, Beratung und Ansprechpartner für Ihren Qualifizierungs-/Bildungs-Scheck.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Förderprogramme für Aus- und Weiterbildung der einzelnen Bundesländer:

>> Förderprogramme der Bundesländer

Welche Institute akzeptieren Bildungs- und Qualifizierungsschecks?

Hier bekommen Sie eine Übersicht über die Anbieter.

Für einen aktuellen Überblick über die Förderprogramme von Bund,  Ländern und Europäischer Union hat die Bundesregierung die Seite www.foerderdatenbank.de eingerichtet. Hier finden Unternehmen, Existenzgründer, Verbände und Einzelpersonen Informationen über sämtliche Finanzierungsmöglichkeiten. Für eine zuverlässige Ermittlung der passenden Förderung empfiehlt sich der dort integrierte “Förderassistent”.

Bildungsscheck Brandenburg

Für wen?

Diese Maßnahme richtet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Brandenburg, sofern sie im betreffenden Jahr keine beruflliche Weiterbildung belegt haben. Es sei denn, die vorausgegangene Weiterbildung wurde per Bildungsscheck oder Bildungsprämie gefördert. Den Scheck können Sie zweimal jährlich beantragen.

Wofür?

Gefördert werden außerbetriebliche Maßnahmen bei anerkannten Anbietern. Voraussetzung: Die Fortbildungen sind beruflich motiviert.

Wieviel?

Der Zuschuss beträgt bis zu 70 % der Seminarkosten, maximal aber 500 Euro. Eine Ausnahme bilden u.a. Beschäftigte in Elternzeit. Sie müssen nur 10% der Kosten selbst aufwenden.

Bildungssscheck Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Sofern es sich um kleine und mittelständische Unternehmen (bis zu 250 Mitarbeiter) handelt, können den Bildungsscheck NRW einzelne Beschäftigte ebenso in Anspruch nehmen wie Betriebe, die im Rahmen ihrer Personalentwicklung geeignete Qualifizierungen für ihre Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen benötigen, und zwar einschließlich aller Beschäftigtengruppen: Fach- und Leitungskräfte ebenso wie Minijobber und Frauen und Männer in Elternzeit.

Auch Studierende können diese Förderung erhalten, wenn sie in einem solchen Unternehmen angestellt sind, im betreffenden Bundesland wohnen und für Ihre derzeitige Tätigkeit keinen anerkannten Abschluss haben oder älter als 45 Jahre sind. Unternehmer sowie freiberuflich Tätige können in den ersten fünf Jahren nach der Gründung den Weiterbildungszuschuss in Anspruch nehmen. Ebenso können Berufsrückkehrende, also Frauen und Männer, die nach einer längeren Familienzeit in den Beruf zurückkehren möchten und dafür eine besondere Schulung benötigen, den Bildungsscheck nutzen.

Wofür?

Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung und dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit dienen. Ausgeschlossen von der Förderung sind rein arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen wie Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.

Wieviel?

Im Bewilligungsfall werden 50 % der Lehrgangskosten übernommen, aber höchstens bis zu 500,– € pro Person und Jahr. Um vor allem neue Interessenten zu erreichen, können Sie den Bildungs-Scheck NRW nur bekommen, wenn die letzte berufliche Weiterbildung zwei oder mehr Jahre her ist.

 

Qualifizierungsscheck Hessen

Für wen?

Diese Maßnahme wendet sich an Arbeitnehmer in hessischen Betrieben ohne anerkannten Berufsabschluss bzw. an Beschäftigte, die zwar einen Berufsabschluss haben, aber einer anderen sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen, für die sie keinen Abschluss haben.

Wofür?

Gefördert werden außerbetriebliche Weiterbildungen mit Gesamtkosten über 1.000 €, die zu einem Berufsabschluss führen und bei zertifizierten Anbietern stattfinden. 50% der dann anfallenen Weiterbildungskosten werden bis zu einer Höchstsumme von 4.000 € erstattet.

Wie?

Zunächst findet eine kostenlose Beratung mit einem Bildungscoach bzw. mit der mobilen Nachqualifizierungsberatungsstelle statt. Nach Abschluss der Beratung und der Feststellung des Qualifizierungsbedarfs und der passenden Weiterbildungsmaßnahme wird der Qualifizierungscheck ausgestellt.

Qualischeck Rheinland-Pfalz

Für wen?

Damit soll vor allem Beschäftigten über 45 Jahren die Gelegenheit zur Fortbildung gegeben werden, vorausgesetzt sie haben ihren Hauptwohnsitz im Bundesland Rheinland-Pfalz angemeldet.

Nutzen können ihn auch mitarbeitende Betriebsinhaber, Selbständige und Freiberufler in den ersten fünf Jahren nach der Unternehmensgründung, Berufsrückkehrer (nach mindestens einem Jahr Auszeit wegen Pflege oder Kindererziehung). Hauptsächliches Bewilligungs-Kriterium ist das Alter von 45 Jahren oder älter.

Wofür?

Mit dem Qualischeck werden außerbetriebliche Weiterbildungs-Maßnahmen gefördert, sofern sie beruflich notwendig sind und bei anerkannten Trägern stattfinden.

Wieviel?

Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der direkten Fortbildungskosten, maximal aber 500 Euro.

Wie?

Der Scheck kann einmal jährlich beantragt werden. Ihn erhält, wer sich das entsprechende Online-Antragsformular herunterlädt und ausgefüllt an die neutrale Beratungsstelle “Die RAT GmbH” sendet. Im Bewilligungsfall erhält Sie Ihren Quali-Scheck, zusammen mit mindestens drei zertifizierten Anbietern per Post. Er ist dann drei Monate gültig.

Antrag

Die Qualifizierungs-/ Bildungsschecks werden über ausgewählte Beratungseinrichtungen Ihres Landes vergeben. Anlaufstellen sind beispielsweise Kammern, Wirtschaftsförderungen, aber auch die Volkshochschulen oder regionale Weiterbildungs-Netzwerke.

Beratung

In der Beratung werden inhaltliche und formelle Voraussetzungen zum Erhalt des Bildungs-/ Qualifizierungs-Schecks geklärt und geeignete Weiterbildungsangebote und Anbieter ausgewählt. Sofern nicht anders vermerkt, bekommen Sie Ihren Scheck unmittelbar im Anschluss ausgehändigt, um ihn bei einem zertifizierten Bildungsanbieter einzureichen.

Ansprechpartner

Bildungsberatungsstellen NRW: www.bildungsscheck.nrw.de

Beratungsstellen Hessen: www.pro-abschluss.de

Beratungsstellen Rheinland-Pfalz: www.qualischeck.rlp.de

Anbieter

Bildungs-Schecks NRW
gibt es für Leistungen folgende Institute:

Voraussetzung: Sie haben länger als zwei Jahre an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben.

Bildungs-Schecks Brandenburg
gibt es für Leistungen folgende Institute

Qualifizierungs-Schecks Hessen
gibt es für Leistungen folgende Institute

Qualifizierungs-Schecks Baden-Württemberg
akzeptieren folgende Insitute: